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Verfasst von: Rita am 21.09.2006 15:46
 


THEMA:  SVA
hallo, habe versucht mich auf der homepage der sva schlau zu machen und blicke leider nicht überall durch. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich arbeite wie bereits erwähnt in zwei unterschiedlichen Dienstverhältnissen. Einmal Werkvertrag, einmal freier Dienstv ertrag. Wenn ich jetzt an die Pflichtversicherung der SVA denke, so gibt es da ja 2 bekannte Grenzen. In welche Grenze falle ich durch meine Dienstverhältnisse hinein und bezieht sich dieser Betrag auf die Summe aller Einkommen oder nur auf die Summe meiner Werkvertrags-Dienststelle. Mit freundlichen Grüßen, Rita
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 21.09.2006 15:46
 


THEMA:  Re: SVA
für Sie gilt die kleine Grenze, bezieht sich auf die Werkvertraghonorare
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