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Verfasst von: AnitaT am 04.09.2006 04:48
 


THEMA:  Gewerbeanmeldung
Hallo! Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten! Frage 1: Wenn ich das Gewerbe "PR Berater" anmelden möchte, benötigt man keinen Nachweis richtig? Frage 2: Wenn ich dann für einen Kunden längerfristige Arbeiten in dem Bereich PR tätige und monatlich Honorare stelle, was brauche ich dann für einen Vertrag (Werkvertrag? freien Dienstvertrag?) Frage 3: Kann man auch ohne Werkvertrag oder ähnliches Rechnungen stellen? Was für eine Geschäftsform brauche ich da? Vielen Dank im voraus! Anita
Verfasst von: Jutta Rapp am 04.09.2006 04:48
 


THEMA:  Re: Gewerbeanmeldung
>Frage 1: Wenn ich das Gewerbe "PR Berater" anmelden möchte, benötigt man keinen Nachweis richtig? Die Voraussetzungen für einen Gewerbeschein kann Ihnen die Gewerbebehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) oder die Wirtschaftskammer nennen. >Frage 2: Wenn ich dann für einen Kunden längerfristige Arbeiten in dem Bereich PR tätige und monatlich Honorare stelle, was brauche ich dann für einen Vertrag (Werkvertrag? freien Dienstvertrag?) Wenn man selbständig tätig ist, schließt man Werkverträge. >Frage 3: Kann man auch ohne Werkvertrag oder ähnliches Rechnungen stellen? Was für eine Geschäftsform brauche ich da? In einem Vertrag kann man die Leistung genauer definieren. Für steuerliche Zwecke benötigen Sie keinen schriftlichen Werkvertrag. Sie können als Einzelunternehmer genauso tätig werden, wie auch eine Gesellschaft gründen. Ich empfehle eine Erstberatung bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen, da Fragen zur Gründung eines Unternehmens nur bedingt geeignet sind, im Rahmen eines Forums beantwortet zu werden.
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