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Verfasst von: Heinz Miel am 25.07.2006 15:40
 


THEMA:  Dazuverdienen beim selbe Arbeitgeber
Zu der Anfrage von Herrn Traxlmayr und der Antwort von Mag.Weiß eine weitere Frage: Wenn der Dienstgeber diese Honorarnote dem Finanzamt wie verpflichtet meldet, kann dann nicht trotzdem eine Lohnsteuernachforderung an Herrn Traxlmayr kommen? Danke. Heinz Miel
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.07.2006 15:40
 


THEMA:  Re: Dazuverdienen beim selbe Arbeitgeber
Der Dienstgeber muß diese Honorarnote nur bei bestimmten Tätigkeiten melden:z.B.Vortragstätigkeit, Kolporteure,etc. Wenn man nicht mehr als € 730,--dazuverdient, dann kommt es zu keiner Steuernachforderung.
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