Habe ich das richtig verstanden? Wenn man Carsharing (zB Share now) stundenweise 100% aus beruflichen Gründen nutzt, kann man sich da die Vorsteuer zurückholen – egal ob es sich um ein "Green-car" beim Car-Sharing handelt? Mir wird nämlich permanent gesagt, dass nur die Nutzung von Fiskal-LKW lt. der Liste des BMF oder Elektrofahrzeuge vorsteuerabzugsfähig sind. Danke für die rasche Antwort! |