Hallo,
Meine Frau hat als Selbstständige im vergangenen Jahr (2013) deutlich zu viel Sozialversicherungsbeiträge geleistet.
Diese wurden ihr etwa Mitte des Jahres (2014) gutgeschrieben.
Sie hatte nun 2 Möglichkeiten
a) nichts zu unternehmen … damit wäre die nächste quartalsmäßige Vorschreibung um diese Gutschrift verringert worden
b) sich die Gutschrift ausbezahlen zu lassen
Meine Frau hat sich für Zweiteres entschieden.
Nun wurde ihr der Betrag gutgeschrieben jedoch mit dem Hinweis, dass dies als Einkommen zu werten sei und daher bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden muss !
So weit so klar ... um diese zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge hat sich im Vorjahr der Einkommenssteuerbetrag verringert.
Wenn ich nun diesen Betrag in diesem Jahr (2014) als Einkommen angebe, erhöht sich um diesen Betrag ja nicht nur die Einkommensteuer, sondern meine Frau muss davon auch noch Sozialversicherungsbeiträge leisten, wird somit doppelt belastet, wobei sie folglich in ersterem Fall günstiger weggekommen wäre.
Ist das korrekt so oder habe ich hier einen Denkfehler ? |