Sehr geehrte Damen und Herren! Könnte mir jemand bei folgender Frage helfen?
Kauf eines Gebäudes (mit UST), welches nur zu 70% betrieblich genutzt wird. Wie ist das mit der Vorsteuer? Darf man sich die volle Vorsteuer wieder vom FA holen oder nur den betrieblichen Teil? Und mit welchem Wert steht dass dann in meinem Anlagevermögen?
Vielen Dank!
Brigitte E.
|