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Verfasst von: ich am 20.07.2011 13:17
 


THEMA:  honorarnote

Hallo,

bin derzeit arbeitslos, und habe für eine zeitschrift in den letzten 6 monaten 3 artikel geschrieben.

gesamtsumme belief sich auf ca. 1200 euro.

jetzt will der verleger eine honorarnote von mir haben.

 

frage? darf ich mit den honorarnoten einen bestimmten betrag nicht überschreiten? (geringfügigkeitsgrenze?)

konflikt mit arbeitslosengeld?

kann ich die honorarnoten dementsprechend monatlich aufteilen?

wie viel darf ich "nebenbei" dazuverdienen?

was muss drin stehen in der honorarnote?

uid hab ich ja keine...

bsp:

erlaube mir, ihnen betrag xxx für den zeitraum xxx in rechnung zu stellen (exklusive ust)

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.07.2011 17:08
 


THEMA:  honorarnote

Neben dem Arbeitslosengeld dürfen Sie € 374,--monatlich dazuverdienen.

Ihr Beispiel ist richtig, es fehlt nur noch für welche Leistung Sie dasHN in Rechnung stellen.

UID brauchen Sie nur, wenn Sie ustpflichtig wären.

Verfasst von: ich am 20.07.2011 22:01
 


THEMA:  honorarnote

hallo,

 

danke für die schnelle antwort...

 

für was ich die rechnung stelle?

für das artikel schreiben...

meinen sie die stundenanzahl?

es obliegt alleine mir wie lang der artikel wird und wieviel stunden ich dafür investiere.

gezahlt wird nach seitenanzahl...

oder zielt der satz auf die honorarnote ab...?

bsp:

erlaube mir, ihnen den betrag 200 euro für den zeitraum 1-31 jänner für meine autorentätigkeit in rechnung zu stellen (exklusive ust)

erlaube mir, ihnen den betrag 200 euro für den zeitraum 1-28 feber für meine autorentätigkeit in rechnung zu stellen (exklusive ust)

erlaube mir, ihnen den betrag 200 euro für den zeitraum 1-31 märz für meine autorentätigkeit in rechnung zu stellen (exklusive ust)

usw...

wäre das möglich, das ganze so aufzuteilen?

bin ich ustpflichtig, wenn ich arbeitslos bin? das ist ja ausserdem keine regelmässige nebeneinkunft (das schreiben)...

 

danke schon mal für ihre zeit und mühe im voraus

 

gruss günter

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 24.07.2011 12:17
 


THEMA:  honorarnote

Lieber Herr Günter,

Sie sollten je Monat eine eigene Rechnung stellen.

Zusätzlich sollten Sie auf der Rechnung angeben, dass diese ohne Mehrwertsteuer ausgestellt wurde, da Sie Kleinunternehmer gemaß § 6 (1) Z27 UStG sind.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: guenter am 25.07.2011 13:20
 


THEMA:  honorarnote

hallo,

 

danke für den tip.

 

gruss günter

Verfasst von: cornelia am 18.04.2012 17:16
 


THEMA:  honorarnote

Hallo,

ich habe gerade den Eintrag von Günther gelesen. Er hat mich interessiert, da ich in ähnlicher Situation bin. Bei mir geht es allerdings um Ghostwriting und der Empfänger meiner Leistungen kommt aus Deutschland.

Muss ich in meiner Honorarnote "innergemeinschaftliche Leistung" anführen? Dann muss ich es Netto ausstellen (also ohne 7% deutsche UST), oder?

Dies sind meine ersten Aufträge, muss ich am Finanzamt etwas melden?

Meine sonstige Situation ist: ich habe ein geringfügiges Einkommen (50 Euro) und studiere. Ich habe mich selbst versichert in KV und PV. Gibt es noch etwas, das ich jetzt beachten muss?

 

Bitte um Hilfe,

lg, cornelia

Verfasst von: David am 08.09.2012 22:32
 


THEMA:  honorarnote

Kurze Frage, und zwar bin ich Student und möchte eine paar Honorarnoten schreiben. Ich arbeite als Tennislehrer (also ohne Gewerbeschein) und  komme ca. auf einem Jahresgewinn von ca. unter 6000. Ich benötige die Steuererklärung, um eine "Erlassung der Studiengebühren" zu erhalten. Nun zu meinen Fragen:

1.Was sollte alles auf einer Honorarnote stehen? Arbeitgeber, -nehmer, Leistung, Betrag, Barbezahlung, Unterschrift vom Arbeitnehmer u -geber? Was noch?

2. Zum anderen habe ich eine Frage bzgl. der Ust-Befreiung --> muss ich diesbezüglich irgendwas auf die Rechung schreiben, wenn ich eine Befreiung verlange? Hab im Inet gegooglt und folgendes auf meiner fiktiven Honorarnote gepackt:„Umsatzsteuerbefreit, da Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommt“ (ohne Mehrwertsteuer, da Sie Kleinunternehmer gemaß § 6 (1) Z27 UStG)

3. Wie sieht es aus mit anderen Steuern aus, was kann ich noch auf meiner Honorarnote schreiben, damit ich von diversen Steuern befreit bin?

4a. Muss ich auf der Honorarnote etwas schreiben, damit ich von der GSVG befreit bin und weiterhin bei der WGKK Krankenversichert bleiben darf?

4b. wird sich der Betrag von ca. 50 € bei der WGKK ändern, da ich jetzt "Neuer Selbständiger" bin?


Bitte um Hilfe,

LG David

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