Für Zinsen (im Privatvermögen) einer spanische Anleihe wurden mir von Spanien 19% Quellensteuer und von der Bank 25% KEST an das österr.FA abgeliefert.
Laut DBA Österr.-Spanien darf Spanien 5% der Zinsen behalten. Diese muss Österreich auf die einbehaltene KEST anrechnen.
Dazu habe ich bei der Einkommensteuererklärung angegeben: in Kennzahl 366 die Zinsen der span. Anleihe, in Kennzahl 364 25% der Zinsen und in Kennzahl 773 5% der Zinsen.
Die Steuervorberechnung reduziert ganz richtig die Steuerschuld um die 5% der Zinsen.
Meine Frage: ist das so ok oder muss ich in Kennzahl 366 ALLE meine im Jahr 2010 erhaltenen Zinsen eintragen ? (alle weiteren endbesteuerten Zinsen sind ja ohnehin schon richtig verkestet worden). Wenn man mehr Zinsen und auch die zugehörigen 25% KEST einträgt, hat dies auf die errechnete Steuer ja keinen Einfluss. Welchen Sinn hätte denn die Angabe weiterer bereits verkesteter Zinsen?
Kann das Finanzamt die Angabe aller bereits endbesteuerten Zinsen im Jaht 2010 verlangen, wenn man in Kennzahl 366 etwas eintragen will (das wäre sehr mühsam und unangenehm)?
Vielleicht hat sich jemand anderer auch schon diese Frage gestellt und eine kompetente Antwort erhalten.
Vielen Dank für Hinweise. |