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14.11.2007 - Steuersparen mit Wertpapieren
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Dieser beträgt 10 % des Gewinnes des Betriebes, maximal € 100.000,00, wenn dafür im gleichen Kalenderjahr bestimmte begünstigte Anlage­güter angeschafft werden. Dazu gehören auch bestimmte Wertpapiere bzw Fonds. Vorausset­zung ist, dass diese Wertpapiere mindestens vier Jahre im Anlagevermögen bleiben. Doku­mentiert wird dies durch Aufnahme in die entsprechende Beilage zur Steuererklärung.

 

Wer kann den Freibetrag beanspruchen?

 

Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Land- und Forstwirt­schaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) haben und den Gewinn durch Einnahmen-Aus­gaben-Rechnung ermitteln. Darunter fallen sogar jene, die eigentlich keinen „Betrieb“ haben, wie zB wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, ärzte hinsichtlich Sonderkas­sengebühren, Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände oder Vereinsfunktionäre. Da speziell diese Gruppe kaum in Sachanlagen investieren wird, bietet sich nunmehr die Möglichkeit, als Er­satz hiefür Wertpapiere zu kaufen, die dann – unter obigen Voraussetzungen – die Einkom­mensteuerbemessungsgrundlage vermindern. Nach Ablauf von vier Jahren können die Wert­papiere dann ohne steuerliche Konsequenzen (ausgenommen natürlich Kursgewinne) in das Privatvermögen übernommen werden.

 

Unser Tipp: Handeln Sie rasch, am 32. Dezember ist es zu spät!
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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